Wie viele Stunden hat ein Minijob wirklich? Die unbequeme Wahrheit hinter 520-Euro-Verträgen
Minijobs sind das Schweizer Taschenmesser der deutschen Arbeitswelt – flexibel, steuerfrei und angeblich „nebenbei“ machbar. Doch wer glaubt, dass ein Minijob nur ein paar harmlose Stunden pro Woche frisst, lebt in einer Illusion aus Broschürenromantik. In Wahrheit schleichen sich Überstunden, unbezahlte Pausen und systematische Selbstausbeutung in den Alltag vieler Minijobber. Zeit, das Märchen zu beerdigen und mit der Realität aufzuräumen – mit Zahlen, Regeln, Schlupflöchern und dem, was Arbeitgeber dir nicht auf den Vertrag schreiben.
- Was ein Minijob überhaupt ist – rechtlich, steuerlich und arbeitszeittechnisch
- Wie viele Stunden du laut Gesetz wirklich arbeiten darfst
- Warum die 520-Euro-Grenze keine feste Stundenanzahl bedeutet
- Wie Arbeitgeber tricksen – und warum viele Minijobber mehr arbeiten als erlaubt
- Wie du deine Arbeitszeit korrekt berechnest (inklusive Rechenformel)
- Welche Rolle der Mindestlohn spielt – und warum er alles verändert
- Was bei schwankenden Stunden, Arbeit auf Abruf und Wochenendarbeit zu beachten ist
- Warum Minijobs oft nicht so „flexibel“ sind, wie sie scheinen
- Welche Rechte du hast – und wie du sie durchsetzt
- Fazit: Warum Minijobs oft ein schlechtes Geschäft sind – außer für den Arbeitgeber
Minijob Definition und Arbeitszeit: Was steckt wirklich dahinter?
Ein Minijob ist ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem das monatliche Entgelt nicht mehr als 520 Euro beträgt. Früher nannte man das 450-Euro-Job, aber seit Oktober 2022 wurde die Einkommensgrenze angepasst. Der Clou: Minijobs sind sozialversicherungsfrei für Arbeitnehmer – Rentenversicherungspflicht kann abgewählt werden – und es fallen keine Lohnsteuer an, wenn pauschal versteuert wird. Klingt gut? Nur auf den ersten Blick.
Der Denkfehler liegt in der Annahme, dass 520 Euro automatisch mit einer fixen Stundenanzahl gleichzusetzen sind. Das ist falsch. Die Zahl der Arbeitsstunden ergibt sich aus dem gesetzlichen Mindestlohn. Seit Januar 2024 liegt dieser bei 12,41 Euro. Daraus folgt: Wer 520 Euro im Monat verdienen will, darf maximal etwa 41,9 Stunden pro Monat arbeiten. Das entspricht rund 9,66 Stunden pro Woche. Und genau hier wird’s spannend.
Die Rechnung ist einfach – aber oft nicht die Realität. Viele Minijobber arbeiten regelmäßig mehr, als die rechnerisch zulässigen Stunden. Warum? Weil der Chef es verlangt, weil niemand die Stunden nachprüft oder weil Pausen einfach „durchgezogen“ werden. Arbeitsrechtlich ist das ein Problem – und zwar kein kleines. Denn sobald du regelmäßig mehr arbeitest oder mehr verdienst, bist du kein Minijobber mehr, sondern sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Und das kann teuer werden – für dich und den Arbeitgeber.
Wer jetzt denkt: „Dann arbeite ich eben nur 10 Stunden und alles ist gut“ – der vergisst, dass Minijobs selten so planbar sind. Saisonale Schwankungen, Arbeit auf Abruf, kurzfristige Einsätze und fehlende Zeiterfassung machen die Kontrolle über die tatsächliche Arbeitszeit schwierig. Und genau das nutzen viele Arbeitgeber aus – bewusst oder aus Ignoranz.
Wie viele Stunden darf man in einem Minijob wirklich arbeiten?
Die Frage aller Fragen: Wie viele Stunden darfst du als Minijobber arbeiten, ohne gegen gesetzliche Regelungen zu verstoßen? Die Antwort hängt vom aktuellen Mindestlohn ab. Die Formel ist einfach – aber entscheidend:
- Monatliche Minijob-Grenze: 520 Euro
- Geteilt durch aktuellen Mindestlohn (12,41 Euro im Jahr 2024)
- = Maximal erlaubte Stundenanzahl pro Monat: ca. 41,9 Stunden
Das ergibt rund 9,66 Stunden pro Woche. Wenn du mehr arbeitest, überschreitest du entweder die Entgeltgrenze – oder dein Arbeitgeber zahlt dir zu wenig. Beides ist rechtlich problematisch. Und genau hier kommt der erste große Mythos ins Spiel: Der Glaube, dass ein Minijob automatisch „10 Stunden pro Woche“ umfasst. Das ist Unsinn. Die erlaubten Stunden ändern sich mit jedem Mindestlohn-Anstieg. Wer 2025 mit 13,00 Euro Mindestlohn rechnet, müsste die Stunden auf 40 pro Monat reduzieren – oder riskiert die Überschreitung der Grenze.
Dazu kommt: In vielen Branchen gibt es Tarifverträge, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. In der Gastronomie, im Einzelhandel oder in medizinischen Hilfsberufen ist 13–15 Euro pro Stunde keine Seltenheit. Wer dort arbeitet, darf entsprechend weniger Stunden leisten, um unter der 520-Euro-Grenze zu bleiben. Die Realität? Viele machen trotzdem 12–15 Stunden pro Woche – und wundern sich, wenn plötzlich das Finanzamt oder die Rentenversicherung anklopft.
Wichtig: Entscheidend ist nicht, wie viele Stunden im Vertrag stehen – sondern wie viele du tatsächlich arbeitest. Und genau da liegt das Risiko. Gerade bei Arbeit auf Abruf oder unregelmäßigen Einsätzen kann schnell eine dauerhafte Überschreitung entstehen. Die Folge: Rückwirkende Nachzahlung von Sozialabgaben, Stress mit dem Arbeitgeber und ggf. sogar Bußgelder.
Die Tricks der Arbeitgeber – und wie du nicht darauf reinfällst
Minijobs sind für Arbeitgeber ein Traum: Keine Lohnnebenkosten, kein Kündigungsschutz, maximale Flexibilität. Kein Wunder also, dass viele Betriebe versuchen, das Modell bis zum Anschlag auszureizen – und manchmal darüber hinaus. Hier sind die häufigsten Tricks, die du kennen solltest:
- Pauschale Verträge ohne Stundenangabe: Klingt flexibel, ist aber ein Freifahrtschein für unbezahlte Mehrarbeit.
- Verzicht auf Zeiterfassung: Ohne Stundennachweis kannst du keine Überstunden belegen – schlecht für dich, gut für den Chef.
- Bezahlung „pauschal“: Viele Minijobber erhalten einen Fixbetrag pro Monat – egal, wie viel sie arbeiten. Das ist illegal, wenn die Arbeitszeit variiert.
- Arbeit auf Abruf ohne Mindeststunden: Nach § 12 TzBfG müssen mindestens 20 Wochenstunden vereinbart sein – sonst ist der Arbeitgeber in der Nachweispflicht.
- Pausen „durcharbeiten“: Wer keine Pause macht, spart dem Chef Zeit – aber riskiert Arbeitszeitverstöße. Pausen müssen gewährt UND genommen werden.
Der beste Schutz: Dokumentiere deine Arbeitszeit selbst. Am besten täglich, mit Datum, Uhrzeit und Pausen. Bei Konflikten zählt deine Aufzeichnung – vor allem, wenn der Arbeitgeber keine eigenen Nachweise hat. Juristisch nennt man das Beweislastumkehr. Und die kann im Ernstfall über Sieg oder Niederlage entscheiden.
Außerdem solltest du prüfen, ob dein Vertrag die tatsächliche Realität abbildet. Wenn du regelmäßig mehr arbeitest als vereinbart, liegt möglicherweise eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor. Das kann Vorteile haben – aber nur, wenn du es freiwillig tust. Nicht, wenn du systematisch ausgenutzt wirst.
Arbeitszeit, Mindestlohn und Flexibilität – die toxische Dreiecksbeziehung
Minijobs gelten als flexibel. Aber für wen eigentlich? Für dich – oder nur für den Arbeitgeber? In der Praxis zeigt sich: Die angebliche Flexibilität ist oft ein Einbahnstraßen-Argument. Denn wer auf Abruf arbeitet, keinen festen Stundenplan hat und kurzfristig einspringen muss, hat eben keine echte Planbarkeit. Und genau das ist das Gegenteil von Flexibilität.
Hinzu kommt: Der Mindestlohn zwingt Arbeitgeber dazu, die Stunden zu reduzieren, wenn sie die 520-Euro-Grenze einhalten wollen. Das führt regelmäßig zu absurden Situationen: Beschäftigte mit zehn Jahren Berufserfahrung dürfen plötzlich nur noch acht Stunden pro Woche arbeiten – weil der Stundenlohn gestiegen ist. Das Resultat: Mehrfachbeschäftigungen, Schwarzarbeit oder unbezahlte Überstunden.
Besonders problematisch ist das bei saisonalen Schwankungen oder Wochenendarbeit. Viele Betriebe lassen Minijobber an Samstagen oder in der Urlaubszeit einspringen – und gleichen das mit „weniger Stunden im nächsten Monat“ aus. Das ist rechtlich nur erlaubt, wenn es im Vertrag geregelt ist. Ansonsten handelt es sich um Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz und die Entgeltgrenze.
Die Lösung? Es gibt keine einfache. Aber Klarheit hilft. Wer einen Minijob annimmt, sollte sich nicht nur den Stundenlohn anschauen, sondern auch die rechnerisch maximale Arbeitszeit. Und wer dauerhaft mehr leisten will, sollte über eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle nachdenken. Die bringt zwar Abgaben – aber auch Schutz, Rechte und Rente.
So berechnest du deine Minijob-Stunden korrekt
Du willst wissen, wie viele Stunden du im Monat arbeiten darfst? Dann brauchst du nur zwei Zahlen: deinen Stundenlohn und die 520-Euro-Grenze. Hier die Formel:
- 520 Euro ÷ Stundenlohn = maximale Monatsstunden
- Zum Beispiel: 520 ÷ 12,41 = ca. 41,9 Stunden/Monat
- Wöchentliche Arbeitszeit: Monatsstunden ÷ 4,33 (durchschnittliche Wochenzahl)
Wenn du mehr verdienst (z. B. 14 Euro pro Stunde), reduziert sich die erlaubte Stundenanzahl entsprechend: 520 ÷ 14 = 37,1 Stunden im Monat. Wer mehr arbeitet, überschreitet die Grenze – und riskiert Ärger mit dem Finanzamt oder der Sozialversicherung.
Achtung: Der Mindestlohn verändert sich regelmäßig. Wer nicht mitrechnet, arbeitet schnell „illegal“ – zumindest aus Sicht der Sozialversicherung. Arbeitgeber müssen das wissen – viele ignorieren es trotzdem. Und du zahlst die Zeche, wenn’s auffliegt.
Pro-Tipp: Nutze Excel oder eine App zur Stundenabrechnung. So behältst du den Überblick und kannst bei Bedarf belegen, was du wirklich geleistet hast. Und das ist Gold wert – vor allem, wenn’s zum Streit kommt.
Fazit: Minijob-Stunden – weniger als du denkst, mehr als dir zusteht?
Der Minijob ist ein verkapptes Minenfeld. Was als flexible Nebenbeschäftigung beginnt, wird schnell zur Grauzone zwischen Ausbeutung und Illegalität. Die 520-Euro-Grenze mag harmlos klingen – aber sie ist ein rigider Deckel, der mit jedem Cent Mindestlohn enger wird. Wer glaubt, man könne „einfach ein paar Stunden helfen“, ignoriert die Realität aus Stundenprotokollen, Entgeltabrechnungen und Gesetzesparagrafen.
Ob du 10 oder 15 Stunden pro Woche arbeitest, ist keine Frage der Laune – sondern der Mathematik. Und wer sich nicht informiert, wird ausgenutzt. Arbeitgeber profitieren von der Unwissenheit ihrer Minijobber – und viele tun das schamlos. Unsere Empfehlung: Rechne nach, dokumentiere alles und mach dir nichts vor. Der Minijob ist kein Geschenk – sondern ein Vertrag. Und der gehört auf den Prüfstand. Immer.
