Stunden Minijob: Wie viele Arbeitsstunden erlaubt sind – und warum dich dein 520€-Job trotzdem ruinieren kann
Minijob klingt nach entspanntem Nebenerwerb, ein bisschen Kellnern, ein paar Stunden Bürohilfe, fertig ist der Lohnzettel? Falsch gedacht. Denn wer glaubt, bei einem 520-Euro-Job ginge’s nur ums Geld, hat die Spielregeln nicht verstanden. Die wahre Währung hier heißt: Stunden. Wie viele du arbeiten darfst, wie du aus Versehen illegal wirst und warum dich selbst ein gut gemeinter Überstunden-Marathon in die Rentenfalle katapultieren kann – das klären wir jetzt. Ohne Bullshit. Dafür mit Paragraphen, Berechnungen und bitteren Wahrheiten.
- Was ein Minijob wirklich ist – fernab der rosa Werbebroschüren der Bundesagentur
- Die magische 520-Euro-Grenze und warum sie dein gesetzlicher Endgegner ist
- Wie viele Stunden du in einem Minijob arbeiten darfst – und warum es keine simple Antwort gibt
- Warum Überstunden im Minijob ein steuerliches Pulverfass sind
- Wie Arbeitgeber tricksen – und du am Ende die Rechnung zahlst
- Was passiert, wenn du die Stunden überschreitest – Spoiler: es wird teuer
- Die Unterschiede zwischen Minijob, Midijob und kurzfristiger Beschäftigung
- Wie du deine Stunden sauber dokumentierst – und warum Excel diesmal nicht reicht
Minijob Definition 2025: Was ist erlaubt – und was nicht?
Ein Minijob ist keine Grauzone, sondern ein klar definierter Beschäftigungstyp im deutschen Sozialversicherungsrecht. Die Grundlage liefert § 8 SGB IV. Dort steht: Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Entgelt 520 Euro nicht übersteigt. Punkt. Klingt einfach? Ist es nicht. Denn „regelmäßig“ heißt nicht „jeden Monat“, sondern: im Durchschnitt der nächsten 12 Monate. Wer also einmal 600 Euro verdient, fliegt nicht sofort raus – aber auf Dauer wird’s kritisch.
Die Grenze von 520 Euro gilt seit Oktober 2022 und wird regelmäßig an den Mindestlohn angepasst. Der Mindestlohn 2025 liegt bei 12,41 Euro pro Stunde. Daraus ergibt sich ein ziemlich präziser Wert: Wer dauerhaft nicht mehr als 520 Euro verdienen will, darf im Monat maximal rund 41,9 Stunden arbeiten. Klingt machbar. Aber Achtung: Feiertagszuschläge, Nachtarbeit, Trinkgelder – all das kann das Entgelt erhöhen und dich aus dem Minijob katapultieren, ohne dass du es merkst.
Wichtig ist: Es zählt nicht, was du „im Vertrag“ stehen hast, sondern was du de facto verdienst. Und wer regelmäßig die 520-Euro-Grenze überschreitet, wird automatisch sozialversicherungspflichtig. Dann bist du kein Minijobber mehr, sondern Midijobber – mit allen Abgaben, Pflichten und Rückforderungen inklusive.
Ein weiterer Punkt, den viele übersehen: Minijobs sind nicht automatisch steuerfrei. Zwar zahlen Arbeitnehmer keine Lohnsteuer, wenn der Arbeitgeber die Pauschalversteuerung wählt – aber das ist freiwillig. Wählt er das nicht, kann eine Lohnsteuerklasse zum Tragen kommen. Und dann wird’s plötzlich teuer.
Wie viele Stunden darf man im Minijob arbeiten? Die Rechnung mit Mindestlohn
Die häufigste Frage zum Thema Minijob lautet: „Wie viele Stunden darf ich im Monat arbeiten?“ Die Antwort ist simpel – und gleichzeitig brutal ehrlich: Es kommt darauf an. Genauer gesagt auf den aktuellen Mindestlohn. Und der beträgt 2025 exakt 12,41 Euro pro Stunde. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
- 520 Euro ÷ 12,41 Euro = 41,9 Stunden pro Monat
- 41,9 Stunden ÷ 4,33 Wochen = ca. 9,7 Stunden pro Woche
Das bedeutet: Wer 520 Euro verdienen will, darf bei Mindestlohn nicht mehr als knapp 10 Stunden pro Woche arbeiten. Mehr ist nicht drin – zumindest nicht dauerhaft. Natürlich kannst du in einer Woche mal mehr arbeiten und in einer anderen weniger, solange der Durchschnitt stimmt. Aber wehe, du überschreitest über mehrere Monate hinweg die Grenze regelmäßig – dann wird’s gefährlich.
Übrigens: Wer mehr Stunden arbeiten will, muss entweder auf Entgelt verzichten (was niemand freiwillig macht) oder in den sozialversicherungspflichtigen Bereich wechseln. Alternativ gäbe es noch die kurzfristige Beschäftigung – aber auch die ist streng reglementiert (siehe weiter unten).
Und jetzt kommt der Knackpunkt: Viele Arbeitgeber kalkulieren mit Stundenzahlen, die bei Mindestlohn schlicht nicht mehr unter 520 Euro bleiben. Wer dann trotzdem 50 Stunden im Monat arbeitet, muss entweder weniger als Mindestlohn bekommen (illegal) oder wird faktisch Midijobber – mit allen Konsequenzen.
Überstunden im Minijob: Der schleichende Weg in die Steuerfalle
Überstunden im Minijob sind wie heimlich Süßigkeiten essen beim Zahnarzt: kurzfristig befriedigend, langfristig ruinös. Denn jede zusätzliche Stunde erhöht dein Entgelt – und bringt dich damit näher an die 520-Euro-Grenze. Und wenn du diese Grenze regelmäßig überschreitest, verlierst du deinen Minijob-Status. Klingt harmlos? Ist es nicht.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft Minijobber im Rahmen von Sozialversicherungsprüfungen. Und dabei interessiert sie vor allem eins: Wird die 520-Euro-Grenze dauerhaft überschritten? Wenn ja, wird rückwirkend Sozialversicherungspflicht festgestellt – und die Beiträge werden nachgefordert. Für bis zu vier Jahre rückwirkend. Plus Säumniszuschläge. Plus Ärger mit dem Finanzamt.
Und jetzt der Clou: Arbeitgeber und Arbeitnehmer haften gemeinsam. Wenn dein Chef also meint, du könntest „mal ein paar Stunden extra machen“, und sich das summiert – dann zahlt ihr beide. In barer Münze.
Deshalb gilt: Jede Überstunde im Minijob muss dokumentiert und in Relation zum Mindestlohn bewertet werden. Wenn du regelmäßig mehr arbeitest, brauchst du eine neue Form der Anstellung. Alles andere ist Steuerroulette.
Minijob vs. Midijob vs. kurzfristige Beschäftigung: Die Unterschiede
Minijob, Midijob, kurzfristige Beschäftigung – das klingt wie drei Varianten derselben Sache. Ist es aber nicht. Wer hier nicht sauber trennt, verliert entweder Geld, Rechte oder beides. Hier die Unterschiede im Überblick:
- Minijob: Maximal 520 Euro monatlich, dauerhaft angelegt, pauschale Abgaben durch den Arbeitgeber, keine Sozialversicherungspflicht für den Arbeitnehmer, Rentenversicherungsfreiheit auf Antrag.
- Midijob: Verdienst zwischen 520,01 Euro und 2.000 Euro (Übergangsbereich), Arbeitnehmer zahlt anteilige Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitgeber zahlt regulär. Vorteil: Rentenpunkte und Krankenversicherung inklusive.
- Kurzfristige Beschäftigung: Maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr, egal wie hoch das Entgelt ist – aber nur bei gelegentlicher Tätigkeit ohne berufsmäßigen Charakter. Ideal für Studenten oder Ferienjobs.
Die kurzfristige Beschäftigung ist oft ein Ausweg, wenn man mehr Stunden arbeiten will, ohne direkt in die Sozialversicherung zu rutschen. Aber Achtung: Sie ist zeitlich strikt begrenzt. Wer sie überzieht, rutscht automatisch in die reguläre Beschäftigung – inklusive Beitragsnachzahlung.
Der Midijob ist die logische Folge, wenn du regelmäßig mehr als 520 Euro verdienst. Die Abgaben sind moderat, du bist krankenversichert und sammelst Rentenpunkte. Klingt unsexy, ist aber langfristig oft sinnvoller als der Minijob mit seinen ganzen Fallstricken.
Rechtssichere Stunden-Dokumentation im Minijob: So schützt du dich selbst
Wer im Minijob arbeitet, sollte jeden einzelnen Arbeitstag dokumentieren – nicht, weil wir alle Kontrollfreaks sind, sondern weil das Gesetz es verlangt. Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) gilt: Arbeitgeber müssen die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden erfassen. Auch im Minijob. Und nicht nur „ungefähr“. Sondern präzise – mit Startzeit, Endzeit, Pausen.
In der Praxis gibt’s dafür drei Möglichkeiten:
- Manuelle Zeiterfassung: Excel-Tabelle, Stundenzettel, Handschrift – funktioniert, ist aber fehleranfällig und nicht manipulationssicher.
- Digitale Tools: Zeiterfassungs-Apps wie Clockodo, Timr oder Clockin. Bieten rechtssichere Dokumentation und oft Exportfunktion für Lohnabrechnung.
- Stechuhr oder Terminal: Klassisch, teuer, aber rechtlich unangreifbar – vor allem bei größeren Betrieben sinnvoll.
Wichtig: Wer keine Zeiterfassung hat, kann im Streitfall nichts beweisen. Und dann wird’s nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch steuerlich brenzlig. Die Rentenversicherung prüft stichprobenartig die Arbeitszeiten. Und wenn du dann keine Aufzeichnungen hast, bist du nicht nur gläsern – sondern auch schutzlos.
Unser Rat: Dokumentiere deine Stunden selbst, auch wenn der Arbeitgeber es nicht verlangt. Nur so hast du einen Beleg, falls es Ärger gibt. Und der kommt garantiert – irgendwann.
Fazit: Minijob-Stunden sauber kalkulieren oder teuer bezahlen
Der Minijob klingt einfach – ist aber rechtlich und praktisch ein Minenfeld. Die 520-Euro-Grenze ist nicht flexibel, sondern hart. Und sie wird durch den Mindestlohn faktisch zur Stundenbremse. Wer mehr als rund 42 Stunden im Monat arbeitet, überschreitet die Grenze. Punkt. Und wer das regelmäßig tut, verliert den Minijob-Status – mit allen Konsequenzen.
Ob du willst oder nicht: Du musst deine Stunden kennen, dokumentieren und im Griff haben. Wer das nicht tut, spielt mit dem Steuerrecht – und verliert fast immer. Der Minijob ist keine legale Grauzone, sondern ein eng getaktetes System. Und wer sich da nicht auskennt, zahlt drauf. Also: Rechne nach, dokumentiere, und wenn du regelmäßig mehr arbeiten willst – dann wechsel in den Midijob. Alles andere ist Augenwischerei.
