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Wie viele Stunden pro Woche Minijob erlaubt?

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Wie viele Stunden pro Woche Minijob erlaubt? Die Grenzen des 520-Euro-Dschungels

Du willst dir nebenbei ein bisschen was dazuverdienen, ohne gleich das Finanzamt oder die Krankenkasse auf den Plan zu rufen? Willkommen in der Welt der Minijobs. Aber Vorsicht: Wer denkt, ein Minijob sei ein Freifahrtschein für grenzenloses Arbeiten bei minimaler Bürokratie, hat die Rechnung ohne das deutsche Arbeitsrecht gemacht. Wir zeigen dir ganz genau – und ohne Bullshit –, wie viele Stunden du pro Woche im Minijob wirklich arbeiten darfst, wo die Grenzen liegen, und warum du dich besser nicht auf veraltete Mythen verlässt. Spoiler: Es geht um mehr als nur “520 Euro im Monat”.

  • Was ein Minijob laut Gesetz überhaupt ist – und was nicht
  • Wie viele Stunden pro Woche du bei einem 520-Euro-Job maximal arbeiten darfst
  • Warum der Stundenlohn entscheidend ist – und wie du richtig rechnest
  • Welche Konsequenzen drohen, wenn du die Stunden- oder Verdienstgrenze überschreitest
  • Wie sich Mindestlohn, Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung auf deine Stunden auswirken
  • Was sich ab 2024 geändert hat – und was das für dich bedeutet
  • Ob du mehrere Minijobs gleichzeitig machen darfst – und wo die Grenzen liegen
  • Warum viele Arbeitgeber beim Thema Minijob tricksen – und was das für dich heißt

Minijob Definition: Was gilt rechtlich als Minijob?

Ein Minijob ist kein Nebenjob, kein Aushilfsjob und auch keine steuerfreie Zone. Ein Minijob ist ein Beschäftigungsverhältnis mit klar definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen – und die sind in Deutschland alles andere als schwammig. Wichtigster Punkt: Die monatliche Verdienstgrenze liegt aktuell (Stand 2024) bei exakt 520 Euro. Überschreitest du diese Grenze regelmäßig, ist dein Job kein Minijob mehr – sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Minijobs sind in § 8 SGB IV geregelt. Dort steht: Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt 520 Euro nicht übersteigt. “Regelmäßig” bedeutet in diesem Zusammenhang: im Durchschnitt. Eine einmalige Überschreitung ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt – aber eben nur ausnahmsweise. Wer dauerhaft mehr verdient, wird automatisch hochgestuft – und das mit allen Konsequenzen.

Ein weit verbreiteter Irrtum: Minijobs seien frei von Sozialabgaben. Das stimmt so nicht. Zwar zahlst du als Arbeitnehmer in der Regel keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung, aber zur Rentenversicherung schon – zumindest, wenn du dich nicht befreien lässt. Der Arbeitgeber hingegen zahlt pauschale Beiträge an Krankenkasse, Rentenversicherung und die Unfallversicherung.

Fazit: Ein Minijob ist eine formal regulierte Beschäftigung mit klaren Grenzen. Wer glaubt, er könne “einfach ein bisschen jobben”, ohne sich Gedanken über Arbeitsrecht und Sozialversicherung zu machen, irrt gewaltig – und riskiert im Zweifel Nachzahlungen, Bußgelder oder sogar ein Ermittlungsverfahren wegen Scheinselbstständigkeit oder Steuerhinterziehung.

Wie viele Stunden pro Woche sind im Minijob erlaubt?

Jetzt zur Gretchenfrage: Wie viele Stunden darf man im Minijob pro Woche arbeiten? Die Antwort ist: Es kommt auf deinen Stundenlohn an. Denn die Obergrenze von 520 Euro im Monat ist fix – aber die Anzahl deiner Stunden hängt direkt davon ab, was du pro Stunde bekommst. Und da der gesetzliche Mindestlohn regelmäßig angepasst wird, verändert sich auch die maximale Stundenanzahl.

Seit dem 1. Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro pro Stunde. Rechnen wir das mal kurz durch:

  • 520 Euro ÷ 12,41 Euro/Stunde = ca. 41,9 Stunden pro Monat
  • 41,9 Stunden ÷ 4,33 Wochen (durchschnitt pro Monat) = ca. 9,7 Stunden pro Woche

Heißt im Klartext: Wenn du den Mindestlohn bekommst, darfst du durchschnittlich nicht mehr als rund 9,7 Stunden pro Woche arbeiten. Wer mehr verdient, darf entsprechend weniger arbeiten. Wer weniger verdient (was selten, aber theoretisch möglich ist), darf mehr arbeiten – solange der Stundenlohn nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, was wiederum illegal wäre.

Und damit räumen wir auch gleich mit Mythos Nummer eins auf: Nein, ein Minijob bedeutet nicht automatisch “15 Stunden pro Woche”, “zwei Tage Arbeit” oder “halbe Stelle”. Die einzig relevante Größe ist dein Stundenlohn. Und der legt fest, wie viele Stunden du maximal leisten darfst, ohne die 520-Euro-Marke zu reißen.

Was passiert bei Überschreiten der Verdienst- oder Stunden-Grenze?

Du denkst, ein paar Euro mehr im Monat wird schon keiner merken? Schlechte Idee. Denn das Überschreiten der 520-Euro-Grenze kann gravierende Folgen haben – für dich und deinen Arbeitgeber. Und nein, “das machen doch alle” ist kein Argument, das beim Zoll oder bei der Rentenversicherung zieht.

Wenn du regelmäßig mehr als 520 Euro verdienst, wird dein Job rückwirkend als sozialversicherungspflichtig eingestuft. Das bedeutet: Du musst Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Und zwar nicht nur ab dem Zeitpunkt der Entdeckung – sondern rückwirkend für den gesamten Zeitraum der Überschreitung. Dasselbe gilt für deinen Arbeitgeber, der dann kräftig nachzahlen darf – plus Säumniszuschläge und ggf. Bußgelder.

Auch wenn du “nur” mehr Stunden gearbeitet hast, obwohl dein Lohn gleich blieb, wird es kritisch. Denn dann liegt entweder ein verdecktes Arbeitsverhältnis vor – oder eine illegale Beschäftigung. In beiden Fällen droht Ärger. Spätestens wenn du krank wirst, in Elternzeit gehst oder arbeitslos wirst, fliegt das Ganze auf – weil deine Beschäftigungs- und Verdienstnachweise nicht zusammenpassen.

Noch ein Aspekt, den viele vergessen: Wenn du Sozialleistungen beziehst (z. B. Bürgergeld oder Wohngeld), kann ein Minijob mit zu vielen Stunden oder zu hohem Verdienst deine Ansprüche mindern oder ganz streichen. Auch hier gilt: Ehrlichkeit spart dir später sehr viel Ärger.

Was gilt bei mehreren Minijobs gleichzeitig?

Auch beliebt: “Ich mach einfach zwei Minijobs, dann hab ich doppelt so viel Geld.” Klingt clever, ist aber rechtlich limitiert. Mehrere Minijobs gleichzeitig sind nur erlaubt, wenn du insgesamt nicht über die 520-Euro-Grenze kommst. Und das wird sehr genau kontrolliert – spätestens beim Abgleich deiner Sozialversicherungsnummer durch die Minijob-Zentrale.

Hast du bereits einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob, darfst du zusätzlich genau einen Minijob ausüben – der dann auch als solcher gilt. Sobald du mehr als einen Minijob neben dem Hauptjob machst, werden alle Minijobs sozialversicherungspflichtig. In dem Fall gibt es keine Gnade – und du bist plötzlich mitten in der Steuer- und Beitragspflicht, obwohl du eigentlich “nur nebenbei” arbeiten wolltest.

Hast du keinen Hauptjob, kannst du theoretisch mehrere Minijobs machen – aber nur, solange die Gesamteinkünfte aus allen Minijobs zusammen 520 Euro pro Monat nicht überschreiten. Klingt absurd? Ist aber so. Die Grenze gilt immer gesamt, nicht pro Job. Und wenn deine Arbeitgeber das nicht checken, haften am Ende alle gemeinsam.

Fazit: Mehrere Minijobs sind kein Freifahrtschein für unbegrenzten Nebenverdienst. Wer trickst, fliegt – und zahlt. Und zwar nicht zu knapp.

Minijob, Mindestlohn und Urlaubsanspruch: Die unterschätzte Mathematik

Du glaubst, der Mindestlohn sei ein netter Richtwert, aber im Minijob nicht so wichtig? Falsch gedacht. Der Mindestlohn ist auch im Minijob absolut bindend. Kein Arbeitgeber darf dir weniger zahlen – auch nicht “unter der Hand”, “netto” oder “pauschal”. Und genau dieser Mindestlohn ist der entscheidende Faktor dafür, wie viele Stunden du arbeiten darfst.

Seit 2024 liegt der Mindestlohn bei 12,41 Euro. Das heißt: Deine maximale Stundenzahl im Monat liegt bei rund 41,9 Stunden. Arbeitest du mehr, überschreitest du automatisch die Verdienstgrenze – oder dein Arbeitgeber zahlt dir zu wenig. Beides ist illegal.

Dazu kommt: Auch Minijobber haben Anspruch auf Urlaub. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 4 Wochen im Jahr – bei einer 5-Tage-Woche also 20 Tage. Arbeitest du z. B. nur an 2 Tagen pro Woche, hast du Anspruch auf 8 Urlaubstage jährlich. Auch Lohnfortzahlung bei Krankheit ist Pflicht. Kurzum: Minijob heißt nicht rechtsfreier Raum, sondern reguläres Arbeitsverhältnis mit Rechten und Pflichten – für beide Seiten.

Viele Arbeitgeber ignorieren diese Regeln – aus Unwissenheit oder Absicht. Deshalb: Kenne deine Rechte, rechne nach und dokumentiere deine Arbeitszeiten. Sonst sitzt du am Ende auf der Rechnung – oder im schlimmsten Fall ohne Lohn da.

Fazit: Minijob ja – aber richtig!

Ein Minijob kann eine flexible und sinnvolle Möglichkeit sein, nebenbei Geld zu verdienen – solange du dich an die Regeln hältst. Die 520-Euro-Grenze ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Obergrenze. Und wie viele Stunden du pro Woche arbeiten darfst, hängt einzig und allein von deinem Stundenlohn ab. Der Mindestlohn legt die Latte – und alles darüber hinaus ist kein Minijob mehr, sondern ein Fall für Steuer, Sozialversicherung und ggf. das Arbeitsgericht.

Wer den Minijob clever nutzt, kann davon profitieren. Aber nur, wenn du sauber arbeitest, deine Stunden im Blick hast und dich nicht auf Gerüchte, Stammtischparolen oder windige Arbeitgeber verlässt. Rechne, dokumentiere und hinterfrage – dann ist der Minijob kein Risiko, sondern ein echter Nebenverdienst. Willkommen in der Realität. Willkommen bei 404.

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